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ETF im Depot oder ETF-Police? Der ehrliche Vergleich von Kosten, Steuern und Rendite (2026)

  • 17. Juli
  • 13 Min. Lesezeit

Gleicher ETF, gleiche Laufzeit, gleiche Sparrate – und am Ende können mehr als 50.000 Euro Unterschied stehen. Nicht wegen der Börse. Wegen der Verpackung. Dieser Artikel zeigt mit aktuellen Zahlen und Quellen, wie Depot und ETF-Police bei Kosten und Steuern wirklich abschneiden – und mit welchen Annahmen der Vertrieb auf beiden Seiten arbeitet.

Das Wichtigste in Kürze


•    Ein ETF-Sparplan im Depot kostet heute rund 0,2 % pro Jahr. Die meistverkauften ETF-Policen kosteten laut BaFin zuletzt um 1,9 % pro Jahr; gute Nettotarife liegen unter 0,8 %, teure Verträge über 3 %.


•    Der Steuervorteil der Police ist real, aber kleiner als sein Ruf: Im Modell dieses Artikels zahlt das Depot effektiv 14,7 % Steuern auf den Gewinn, die Police 12,8 %.


•    Break-even: Bei 30 % persönlichem Steuersatz im Ruhestand darf die Police nur rund 0,1 Prozentpunkte mehr kosten als der ETF selbst, um das Depot zu schlagen. Die meisten Verträge liegen um ein Vielfaches darüber.


•    Die Vorabpauschale (Basiszins 2026: 3,20 %) ist für Buy-and-hold-Anleger ein Timing-Effekt, kein Renditekiller – mit Freistellungsauftrag oft sogar ein Vorteil.


•    Eine Police kann sich trotzdem lohnen: bei Verrentungswunsch, häufigen Umschichtungen oder als Nachlassbaustein – aber nur als kostengünstiger Tarif.

 

Gleicher ETF, zwei Hüllen: Worum es geht


Sie können denselben weltweit gestreuten Aktien-ETF auf zwei Wegen besparen. Weg eins: ein Wertpapierdepot bei Bank oder Broker. Weg zwei: eine fondsgebundene Rentenversicherung, oft „ETF-Police“ genannt – ein Versicherungsvertrag, in dem derselbe ETF als Anlage liegt. Der Motor ist identisch. Das Chassis nicht. Die Hülle bestimmt, welche Kosten anfallen, wann und wie Steuern fällig werden – und was bei Kündigung, Rentenbeginn und im Todesfall passiert.


Dieser Vergleich betrifft die private, ungeförderte Vorsorge (sogenannte dritte Schicht). Basisrente, betriebliche Altersversorgung und staatlich geförderte Modelle folgen eigenen Regeln; sie sind hier bewusst nicht Thema.


Zur Einordnung: Ich investiere seit vielen Jahren selbst in ETFs und habe beruflich auf beiden Seiten des Tisches gesessen – in der Bank, in der Beratung, im Management der Versicherungswirtschaft. Dieser Artikel ist die Rechnung, die ich mir als Kunde immer gewünscht hätte: beide Varianten offen auf dem Tisch, mit allen Annahmen.


Was kostet was?


Die Kosten im Depot


Depotführung ist bei vielen Anbietern kostenlos, ETF-Sparpläne häufig ebenfalls. Bleiben die laufenden Fondskosten (TER): Breite Welt-ETFs liegen zwischen 0,07 % und 0,25 % pro Jahr. Dazu kommen minimale Handelsspannen (Spreads) beim Kauf. Realistische Gesamtkosten: rund 0,2 % pro Jahr.


Eine Zäsur gab es gerade: Seit dem 1. Juli 2026 sind die Rückvergütungen, mit denen Neobroker ihr „Gratis-Trading“ finanzierten (Payment for Order Flow), EU-weit verboten – Deutschland hatte als letztes Land eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2026 genutzt. Einzelne Anbieter bauen ihre Preismodelle deshalb um. Ein Blick auf Ordergebühren und Spreads lohnt sich wieder.


Die Kosten der ETF-Police


In der Police stapeln sich vier Kostenblöcke: Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltungskosten des Versicherers, die Fondskosten – und bei manchen Tarifen Zusatzgebühren für Garantien. Kalkulatorisch dürfen bis zu 2,5 % der gesamten Beitragssumme als Abschlusskosten angesetzt und über die ersten fünf Jahre verteilt werden (§ 4 DeckRV). Bei 300 Euro Monatsbeitrag über 30 Jahre sind das 2.700 Euro – belastet, bevor nennenswert Vermögen entstanden ist. Inklusive weiterer Vertriebskosten fließen nach Analysen der Verbraucherzentralen im Schnitt über 4 % der Beitragssumme in Abschluss und Vertrieb.


Die ehrlichste Kennzahl ist die Effektivkostenquote im Basisinformationsblatt: Sie sagt, um wie viele Prozentpunkte sämtliche Kosten die jährliche Rendite mindern. Die BaFin hat den Markt zweimal durchleuchtet. Ergebnis 2021: Die meistverkauften fondsgebundenen Produkte kosteten bei 30 Jahren Laufzeit im gewichteten Mittel 1,90 % pro Jahr; ein Viertel des Markts lag über 2,35 %, Spitzenwerte über 4 %. Die Folgeerhebung (Neugeschäft 2024, veröffentlicht Juni 2026) zeigt sinkende Kosten – auch, weil mehr ETFs in den Policen stecken: Im teuersten Marktviertel liegen 30-jährige Verträge nun um 1,9 %; einzelne Produkte kosten weiterhin über 3 %. Und wer nach 15 Jahren kündigt – das tut etwa die Hälfte aller Kunden – trägt im teuersten Viertel rund 3,2 % Effektivkosten.


Zwei Begriffe sollten Sie kennen. Bruttopolice: Die Provision ist einkalkuliert; der Vermittler wird vom Versicherer bezahlt. Nettopolice: keine Provision, dafür zahlen Sie ein offen ausgewiesenes Honorar; die Effektivkosten guter Nettotarife mit ETF liegen unter 0,8 %, teils deutlich darunter. Außerdem zahlen manche Fondsgesellschaften Rückvergütungen (Kickbacks) an Versicherer oder Vermittler – die BaFin nennt genau solche Konstellationen als Treiber überhöhter Kosten. Fragen Sie, ob Kickbacks fließen und wem sie gutgeschrieben werden.


Wie der Staat beide Wege besteuert


Im Depot: Abgeltungsteuer, Teilfreistellung, Vorabpauschale


Gewinne, Ausschüttungen und die Vorabpauschale unterliegen der Abgeltungsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %, gegebenenfalls plus Kirchensteuer. Bei Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienquote bleiben 30 % der Erträge steuerfrei (Teilfreistellung, § 20 InvStG). Effektiv zahlen Sie also rund 18,5 % auf Fondsgewinne – nicht 26,4 %. Hintergrund: Seit 2018 zahlen Fonds selbst 15 % Körperschaftsteuer auf deutsche Dividenden; die Teilfreistellung gleicht das pauschal aus. Diese Fondssteuer fällt übrigens in beiden Hüllen an – auch innerhalb der Police.


Freistellungsauftrag: 1.000 Euro Kapitalerträge pro Person und Jahr bleiben steuerfrei, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung (Sparer-Pauschbetrag, § 20 Abs. 9 EStG – auch 2026 unverändert). Damit die Bank das berücksichtigt, erteilen Sie einen Freistellungsauftrag; er lässt sich auf mehrere Institute verteilen, die Summe darf 1.000 bzw. 2.000 Euro nicht übersteigen. Vergessen? Über die Anlage KAP holen Sie zu viel gezahlte Steuer zurück. Und liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, lohnt die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) – relevant für viele Ruheständler.


Die Vorabpauschale ist die jährliche Mindestbesteuerung vor allem thesaurierender Fonds – der Fiskus will nicht 30 Jahre auf sein Geld warten. Formel: Fondswert am 1. Januar × Basiszins × 0,7, gedeckelt auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres und gemindert um Ausschüttungen. Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 % (BMF-Schreiben vom 13.01.2026). Beispiel: 10.000 Euro Fondswert am 1. Januar 2026 ergeben 224 Euro Basisertrag; nach 30 % Teilfreistellung sind 156,80 Euro steuerpflichtig, also 41,36 Euro Steuer – abgebucht Anfang Januar 2027. Mit ausreichendem Freistellungsauftrag: null.

Entscheidend und oft verschwiegen: Gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf angerechnet. Es ist eine Vorauszahlung, keine Zusatzsteuer. In meiner Modellrechnung unten verändert es das Endergebnis um weniger als 30 Euro, ob der Basiszins dauerhaft 2,5 % oder 3,2 % beträgt – wohlgemerkt über 30 Jahre. Wer seinen Freibetrag sonst nicht ausschöpft, profitiert sogar: Die Pauschale versteuert jedes Jahr ein Stück künftigen Gewinns zum Steuersatz null.


Noch zwei Praxispunkte: Thesaurierende ETFs legen Erträge automatisch wieder an und stunden den Großteil der Steuer bis zum Verkauf – ein Depot ist damit selbst schon ein Steuerstundungs-Vehikel. Ausschüttende ETFs füllen dafür bequem den Freibetrag. Beim Verkauf gilt das FiFo-Prinzip: Die zuerst gekauften Anteile – mit den höchsten Gewinnen – gelten als zuerst verkauft.


In der Police: Stundung, Halbeinkünfte, Ertragsanteil


In der Ansparphase passiert steuerlich: nichts. Keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale – und Fondswechsel innerhalb der Police sind steuerfrei. Das ist der strukturelle Vorteil der Hülle. Die Kehrseite: Ihr jährlicher Sparer-Pauschbetrag bleibt für dieses Geld ungenutzt.

Bei der Kapitalauszahlung greift die 12/62-Regel (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG): Lief der Vertrag mindestens 12 Jahre und sind Sie bei Auszahlung mindestens 62, werden bei fondsgebundenen Verträgen zunächst 15 % des Gewinns steuerfrei gestellt; vom Rest ist nur die Hälfte steuerpflichtig – mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, nicht pauschal. Unterm Strich versteuern Sie 42,5 % des Gewinns tariflich; bei 30 % persönlichem Satz sind das effektiv 12,75 %. Ohne die Bedingungen (frühe Kündigung) fällt dagegen Abgeltungsteuer auf 85 % des Gewinns an – rund 22,4 %.

Wählen Sie stattdessen die lebenslange Rente, wird nur der Ertragsanteil besteuert: Bei Rentenbeginn mit 67 sind das 17 % jeder Rentenzahlung, tariflich (§ 22 EStG). Klingt großartig – hängt aber am Rentenfaktor: Er bestimmt, wie viel Monatsrente Sie je 10.000 Euro Kapital erhalten. Verbindlich ist nur der garantierte Rentenfaktor; die höheren „aktuellen“ Werte in Angeboten sind unverbindlich und wurden in der Vergangenheit teils gesenkt.


Im Todesfall während der Ansparphase ist die Auszahlung an Bezugsberechtigte einkommensteuerfrei – die latente Steuerlast verschwindet. Erbschaftsteuer fällt gleichwohl an. Im Depot übernehmen Ihre Erben die Anteile samt ursprünglicher Einstandskurse; Einkommensteuer entsteht erst bei deren Verkauf, erbschaftsteuerlich zählt der Kurswert. Für die Nachlassplanung ist die Police damit ein eigenes Gestaltungsinstrument – etwa über die Wahl von Versicherungsnehmer und Bezugsrecht. Das ist ein Thema für einen eigenen Beitrag.

Kurz erklärt: drei Begriffe, die ständig verwechselt werden

•    Teilfreistellung – 30 % der Erträge von Aktienfonds im Depot sind steuerfrei (§ 20 InvStG); bei fondsgebundenen Policen sind es 15 % des Gewinns.

•    Halbeinkünfteverfahren – gebräuchlicher Name für die hälftige Besteuerung von Policengewinnen nach der 12/62-Regel (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).

•    Teileinkünfteverfahren – betrifft Gewinne aus unternehmerischen Beteiligungen (etwa GmbH-Anteilen); mit ETF-Sparen hat es nichts zu tun. Verwendet ein Berater den Begriff in diesem Kontext, fragen Sie nach – es ist ein Hinweis auf Unschärfe.

 

Das Rechenbeispiel: 108.000 Euro eingezahlt – was kommt heraus?


Die Annahmen, offen und nachrechenbar: 300 Euro monatlich über 30 Jahre (Alter 37 bis 67), 6,0 % Marktrendite pro Jahr vor Kosten, identischer Aktien-ETF. Depot: 0,20 % Fondskosten, Basiszins konstant 2,5 %, Freistellungsauftrag über 1.000 Euro steht diesem Depot zur Verfügung, keine Umschichtungen, Verkauf mit 67. Police: 12/62 erfüllt, Kapitalauszahlung, persönlicher Steuersatz im Ruhestand 30 % (auf die tarifliche Steuer fällt für die meisten Ruheständler kein Solidaritätszuschlag mehr an). Kirchensteuer bleibt außen vor. Alle Beträge gerundet.

Variante

Effektivkosten p. a.

Vermögen mit 67 (vor Endsteuer)

Steuer bei Auszahlung

Netto mit 67

ETF im Depot (Buy and hold)

0,20 %

278.200 € *

21.700 €

256.400 €

ETF-Police, guter Nettotarif

0,70 %

259.000 €

19.300 €

239.800 €

ETF-Police, marktüblicher Provisionstarif

1,80 %

213.500 €

13.500 €

200.100 €

ETF-Police, teures Marktviertel (BaFin 2021)

2,35 %

194.200 €

11.000 €

183.200 €

* Depotwert nach laufenden Steuern auf die Vorabpauschale (zusammen rund 4.000 Euro in 30 Jahren; der Freistellungsauftrag hat den Großteil abgefangen). Policensteuer jeweils bei 30 % persönlichem Satz.


Drei Dinge fallen auf. Erstens: Der Steuervorteil der Police existiert – 12,8 % effektive Steuerquote auf den Gewinn gegenüber 14,7 % im Depot –, aber er ist klein. Zweitens: Schon der günstige Nettotarif liegt netto rund 17.000 Euro hinter dem Depot, weil ein halber Prozentpunkt Mehrkosten über 30 Jahre mehr frisst, als der Steuervorteil am Ende bringt. Drittens: Der marktübliche Provisionstarif kostet gegenüber dem Depot über 56.000 Euro – mehr als die Hälfte der eigenen Einzahlungen.


Und bei anderem Steuersatz im Alter? Bei 20 % kommt der Nettotarif auf rund 246.200 Euro – immer noch hinter dem Depot. Bei 42 % dreht sich das Argument sogar um: Dann versteuert die Police 42,5 % des Gewinns mit dem hohen Tarif, während das Depot pauschal besteuert bleibt. Der Satz „im Alter zahlen Sie doch weniger Steuern“ hilft der Police nur, wenn Ihr Satz dann wirklich niedrig ist – das zeigt erst der Blick auf Ihre gesamte Ruhestandsplanung.


Der Break-even in einer Zahl: Wie teuer darf die Police maximal sein, damit sie netto mit dem Depot gleichzieht?

Persönlicher Steuersatz bei Auszahlung

Maximale Effektivkosten der Police

Erlaubte Mehrkosten gegenüber dem ETF (0,20 %)

20 %

0,46 % p. a.

+0,26 Prozentpunkte

25 %

0,38 % p. a.

+0,18 Prozentpunkte

30 %

0,30 % p. a.

+0,10 Prozentpunkte

42 %

0,10 % p. a.

–0,10 Prozentpunkte (Police müsste billiger sein als der ETF)

Lesart: Bei 30 % Steuersatz müsste die Police inklusive aller Kosten unter 0,30 % pro Jahr bleiben, um das Depot zu schlagen. Kaum ein Tarif schafft das. Die Rechnung verschiebt sich erst, wenn echte Zusatznutzen dazukommen – Verrentung, steuerfreie Umschichtungen, Nachlassgestaltung. Dazu gleich mehr.


Und die Realität der Vertragstreue? Rund die Hälfte aller Kunden kündigt vorzeitig. Wer nach 15 Jahren aussteigt, hätte im teuersten Marktviertel (3,2 % Effektivkosten laut BaFin) rund 64.100 Euro netto – im Depot wären es etwa 81.100 Euro. Flexibilität hat einen Preis, wenn sie in der falschen Hülle steckt.


Wie verkauft wird – und wie Annahmen Ihre Entscheidung lenken


Beide Produkte haben eine Vertriebsmaschine. Sie arbeiten mit unterschiedlichen Hebeln, aber derselben Methode: Annahmen so setzen, dass das eigene Produkt gewinnt.


Auf der Policen-Seite


1.    Das falsch gerechnete Depot. Der Klassiker vieler Vergleichsrechner: Das Depot wird so simuliert, als würden sämtliche Gewinne jedes Jahr voll versteuert. Im Beispiel drückt allein das den Depot-Endwert von 256.400 auf 234.200 Euro – 22.000 Euro Verzerrung aus dem Nichts. Plötzlich wirkt selbst ein 1,2-%-Tarif „gleichwertig“. Fragen Sie immer: Wie ist das Depot in dieser Simulation besteuert?


2.    Die Umschichtungs-Annahme. Unterstellt wird ein Anleger, der ständig Fonds wechselt – dann glänzt die steuerfreie Umschichtung der Police. Buy-and-hold-Anleger mit einem Welt-ETF schichten selten bis nie um.


3.    Die dramatisierte Vorabpauschale. Sie wird als jährlicher Renditefresser inszeniert. Tatsächlich ist sie eine angerechnete Vorauszahlung – siehe oben – und mit Freistellungsauftrag für viele Sparer schlicht null.


4.    Der unverbindliche Rentenfaktor. Geworben wird mit dem „aktuellen“ Faktor, verbindlich ist nur der garantierte – oft deutlich niedriger.


5.    Die Dynamik. Automatische Beitragserhöhungen klingen nach Disziplin. Jede Erhöhung erhöht aber die Beitragssumme – und löst damit neue Abschlusskosten und Provision aus.

Der wirtschaftliche Hintergrund ist kein Geheimnis: Die Abschlussprovision bemisst sich an der Beitragssumme und fließt zu Vertragsbeginn. Die Forschung zeigt, dass provisionsbasiert beratene Portfolios im Schnitt schlechter abschneiden – nicht aus Böswilligkeit, sondern weil Anreize wirken (Hackethal et al. 2012).


Auf der Depot-Seite


1.    „Kostenlos“ war nie kostenlos. Das Gratis-Trading der Neobroker finanzierte sich über Rückvergütungen der Handelsplätze – seit 1. Juli 2026 ist diese Praxis (PFOF) EU-weit verboten. Verdient wird jetzt an Spreads, Zusatzdiensten und Zinsen. Legitim – aber kein Nullkostenmärchen.


2.    Die Trading-Verführung. Apps belohnen Aktivität. Die Evidenz belohnt das Gegenteil: Die aktivsten Privatanleger lagen in der klassischen Studie von Barber und Odean rund 6,5 Prozentpunkte pro Jahr hinter dem Markt. Und Morningstar misst regelmäßig, dass Anleger durch Ein- und Ausstiegs-Timing im Schnitt gut einen Prozentpunkt Rendite pro Jahr liegen lassen.


3.    Die Finfluencer-Ökonomie. Depot-Empfehlungen im Netz sind häufig affiliate-finanziert: Pro eröffnetem Depot fließt eine Vergütung. Das macht den Rat nicht falsch. Es macht ihn interessengeleitet.


4.    Das Pauschal-Bashing. „Jede Police ist Abzocke“ ist so unseriös wie „nur die Police spart Steuern“. Wer eine lebenslange Rente will oder planvoll umschichtet, für den kann ein günstiger Nettotarif rational sein.

Der rote Faden der Forschung ist für beide Lager unbequem: Kosten sind der verlässlichste Prädiktor der künftigen Nettorendite (Morningstar). Und die große Mehrheit aktiv gemanagter Aktienfonds liegt über 10 bis 15 Jahre hinter ihrem Vergleichsindex (SPIVA). Ein teurer aktiver Fonds im Versicherungsmantel kombiniert beide Nachteile.


Wann passt welche Lösung?

Es gibt keine pauschal richtige Antwort – aber klare Indizien.


Für das Depot spricht:

•    Sie wollen maximale Flexibilität und Kostenkontrolle – jederzeit anpassen, pausieren, entnehmen.

•    Sie verfolgen Buy-and-hold mit einem breit gestreuten ETF und schichten kaum um.

•    Ihr Sparer-Pauschbetrag ist noch frei – das Depot nutzt ihn Jahr für Jahr automatisch.

•    Sie kommen im Alter mit einem Entnahmeplan zurecht und halten Schwankungen aus.


Für eine Police spricht – ausschließlich als kostengünstiger Netto- oder Honorartarif:

•    Sie wollen das Langlebigkeitsrisiko versichern: eine Rente, die garantiert bis zum Lebensende fließt.

•    Sie planen Lebenszyklus-Umschichtungen (etwa schrittweise von Aktien in ruhigere Anlagen) und würden dafür im Depot wiederholt Steuern auslösen.

•    Ihr Sparer-Pauschbetrag ist bereits anderweitig ausgeschöpft.

•    Sie möchten den Vertrag als Baustein der Nachlassplanung nutzen (Bezugsrecht, einkommensteuerfreie Todesfallleistung).

•    Sie kennen sich selbst: Der eingebaute Zugriffsschutz ist Ihnen den Preis wert.

Ehrlich bleibt: Die Bedingung „niedrige Effektivkosten“ verfehlen die meisten verkauften Verträge. Entscheidend ist das Basisinformationsblatt – nicht der Prospekt und nicht das Bauchgefühl.


Acht Fragen für Ihr nächstes Beratungsgespräch


1.    Wie hoch sind die Effektivkosten laut Basisinformationsblatt – bei voller Laufzeit und bei Kündigung nach 15 Jahren?


2.    Wie ist das Vergleichsdepot in Ihrer Software besteuert – jährlich auf alle Gewinne oder erst beim Verkauf?


3.    Gibt es diesen Tarif als Nettopolice – und was kostet Ihre Beratung dann als offenes Honorar?


4.    Wie hoch ist der garantierte Rentenfaktor, nicht der aktuelle?


5.    Fließen Rückvergütungen der Fondsgesellschaft – und wem werden sie gutgeschrieben?


6.    Welche Zusatzkosten löst die Beitragsdynamik aus, und kann ich sie ausschließen?


7.    Was verdienen Sie, wenn ich unterschreibe – und was, wenn ich beim Depot bleibe?


8.    Rechnen wir das Ganze einmal mit meinem tatsächlichen Steuersatz im Ruhestand statt mit einem Platzhalter?


Fazit

Die Steuer entscheidet selten. Die Kosten fast immer. Der Steuervorteil der ETF-Police ist real – aber er trägt, je nach Steuersatz, nur etwa 0,1 bis 0,3 Prozentpunkte jährliche Mehrkosten. Alles darüber bezahlt der Kunde, nicht das Finanzamt. Für die meisten Buy-and-hold-Sparer bleibt der ETF im Depot deshalb die robustere Basis. Eine Police verdient ihren Platz dort, wo die Hülle echten Nutzen stiftet – lebenslange Rente, steuerfreie Umschichtung, Nachlassgestaltung – und nur als kostengünstiger Tarif. Wer Ihnen eine der beiden Welten als alternativlos verkauft, verkauft. Wer beide Rechnungen offenlegt, berät.

Sie möchten wissen, wie diese Rechnung mit Ihren Zahlen aussieht – Steuersatz, Zeithorizont, bestehende Verträge, Nachlassziele? Genau das leistet eine Finanzplanung ohne Produktverkauf: erst Struktur, dann Strategie. Die Produktentscheidung treffen Sie danach – informiert.


Häufige Fragen (FAQ)


Was ist besser: ETF-Sparplan im Depot oder ETF-Rentenversicherung?

Für reines Buy-and-hold meist das Depot: Die Police muss ihre Mehrkosten erst durch den Steuervorteil verdienen, und der trägt je nach Steuersatz nur rund 0,1 bis 0,3 Prozentpunkte pro Jahr. Eine Police kann vorn liegen, wenn Sie verrenten, planvoll umschichten oder Nachlass gestalten wollen – und der Tarif sehr günstig ist.


Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?

Der Basiszins 2026 beträgt 3,20 %. Vorabpauschale = Fondswert am 1. Januar 2026 × 3,20 % × 0,7, gedeckelt auf den Wertzuwachs des Jahres und gemindert um Ausschüttungen. Die Steuer bucht die Bank Anfang Januar 2027 ab; ein Freistellungsauftrag verhindert das bis 1.000 Euro Ertrag (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung).


Ist die Auszahlung einer ETF-Police ab 62 steuerfrei?

Nein. Nach mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 62 sind 15 % des Gewinns steuerfrei; vom Rest ist die Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Effektiv werden 42,5 % des Gewinns tariflich besteuert.


Was bedeuten Teilfreistellung, Halbeinkünfteverfahren und Teileinkünfteverfahren?

Teilfreistellung: 30 % der Erträge von Aktienfonds im Depot sind steuerfrei, in fondsgebundenen Policen 15 % des Gewinns. Halbeinkünfteverfahren: die hälftige Besteuerung von Policengewinnen nach der 12/62-Regel. Teileinkünfteverfahren: betrifft unternehmerische Beteiligungen und hat mit ETF-Sparen nichts zu tun.


Lohnt sich eine Nettopolice?

Nur wenn die Effektivkosten inklusive Honorar nahe an den reinen ETF-Kosten liegen und Sie einen der Zusatznutzen – Verrentung, Umschichtung, Nachlass –tatsächlich brauchen. Im Rechenbeispiel dieses Artikels lag selbst ein Nettotarif mit 0,7 % Effektivkosten netto hinter dem Depot.


Was passiert im Todesfall mit Depot und Police?

Depot: Erben übernehmen die Anteile samt ursprünglicher Einstandskurse; Einkommensteuer fällt erst bei Verkauf an, Erbschaftsteuer auf den Kurswert. Police: Die Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei, unterliegt aber der Erbschaftsteuer; über Bezugsrechte lässt sich der Übergang gestalten.



Quellen

1.    Bundesministerium der Finanzen: BMF-Schreiben vom 13.01.2026 – Basiszins zum 2. Januar 2026 zur Berechnung der Vorabpauschale (§ 18 Abs. 4 InvStG): 3,20 %. bundesfinanzministerium.de


2.    Investmentsteuergesetz (InvStG 2018): § 18 (Vorabpauschale), § 20 (Teilfreistellung). gesetze-im-internet.de


3.    Einkommensteuergesetz: § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (hälftige Besteuerung nach 12 Jahren/ab 62; 15 % Steuerfreistellung bei fondsgebundenen Verträgen), § 20 Abs. 9 EStG (Sparer-Pauschbetrag 1.000/2.000 €), § 32d Abs. 6 EStG (Günstigerprüfung).


4.    § 22 Nr. 1 Satz 3 a) bb) EStG: Ertragsanteilbesteuerung lebenslanger Renten (Rentenbeginn 67: 17 %).


5.    § 4 Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV): Höchstzillmersatz 2,5 % der Beitragssumme; Verteilung der Abschlusskosten gem. § 169 VVG.


6.    BaFin: „Wenn Lebensversicherungen zu viel kosten“, BaFin-Journal, März 2022 – Effektivkosten der meistverkauften fondsgebundenen Produkte (Eintrittsalter 37, Laufzeit 30 Jahre): gewichtetes Mittel 1,90 % p. a.; Median 1,64 %; 75-%-Quantil 2,35 %; Einzelwerte über 4 %.


7.    BaFin: „Kundennutzen in der Lebensversicherung“, BaFin-Journal, Juni 2026, sowie „Risiken im Fokus 2026“ – Effektivkosten gesunken; teuerstes Marktviertel bei 30 Jahren Laufzeit rund 1,9 %; Einzelprodukte über 3 %; bei Kündigung nach 15 Jahren rund 3,2 %; etwa die Hälfte der Verträge wird vorzeitig beendet; Kickbacks als Kostentreiber.


8.    Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Kritik an Lebensversicherern – Abschluss- und Vertriebskosten im Schnitt über 4 % der Beitragssumme.


9.    Kinnel, R. (Morningstar, 2016): How Fund Fees Predict Future Success – Kostenquoten als verlässlichster Prädiktor der Nettorendite.


10. S&P Dow Jones Indices: SPIVA Scorecards – Mehrheit aktiv gemanagter Aktienfonds hinter dem Vergleichsindex über 10–15 Jahre.


11. Barber, B. / Odean, T. (2000): Trading Is Hazardous to Your Wealth, Journal of Finance

55(2) – aktivste Privatanleger rund 6,5 Prozentpunkte p. a. hinter dem Markt.


12. Morningstar: Mind the Gap (fortlaufende Studienreihe) – Anlegerrendite im Schnitt gut einen Prozentpunkt p. a. unter der Fondsrendite durch Timing-Verhalten.


13. Hackethal, A. / Haliassos, M. / Jappelli, T. (2012): Financial Advisors: A Case of Babysitters?, Journal of Banking & Finance – Renditenachteile provisionsberatener Depots.


14. Art. 39a MiFIR i. V. m. § 138a WpHG: EU-Verbot von Payment for Order Flow; deutsche Übergangsregelung bis 30.06.2026, vollständiges Verbot seit 01.07.2026.


15. Eigene Modellrechnung Nova-Do (Annahmen vollständig im Text; Stand Juli 2026).

 

Transparenz und Hinweis

Dieser Artikel ist eine journalistisch-fachliche Information (Stand: 14. Juli 2026). Er ist keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung und keine Empfehlung konkreter Produkte oder Anbieter. Steuerliche Wirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab; verbindliche Auskünfte erteilt Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater. Nova-Do vermittelt weder Versicherungen noch Finanzanlageprodukte; Finanz- und Nachfolgeplanung erfolgen auf Honorarbasis ohne Produktvertrieb.

Über den Autor: Mark Wieczorrek ist Gründer von Nova-Do in Stuttgart-Feuerbach – Finanzplanung, Erb- und Nachfolgeberatung sowie Immobilienvermittlung (§ 34c GewO). Stationen in Bank, Beratung und Versicherungswirtschaft; MBA in Digital Finance, Strategy & Accounting. Er investiert seit vielen Jahren selbst in Aktien, ETFs, Immobilien und weitere Anlageklassen.


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